Vorsicht bei Online-Abzocke!

Veröffentlicht von: netzwerker am 26. Januar 2012

Betrugsfälle im Internet kommen immer häufiger vor. Dabei handelt es sich um ausgefeilte Maschen, die den unbedarften Internet Nutzer zunächst in die Bredouille bringen. Derzeit wird vor dem Hamburger Landgericht ein erster Präzedenzfall verhandelt, der klarstellen soll, dass die Onlineabzocke unter schwere Strafen gestellt wird. Doch auch Internetnutzer können sich schützen.

Die Betreiber des Internetportals “onlinedownloaden.de” müssen sich nun in einem Prozess vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Sie sind wegen Internetbetrugs und Verstößen gegen Urheberrecht angeklagt. Der Prozess ist auf 20 Verhandlungstage angesetzt. Etwa 70 000 Fälle wurden bekannt, in denen die Nutzer versehentlich ein Formular anklickten, dass im Jahr 84 Euro kosten sollte. Im Gegenzug erhielten die Nutzer Downloadlinks zu Software, die ohnehin kostenlos ist. Beispielsweise wurde der Divx-Player, eine Software zum Abspielen von Filmen, kostenpflichtig angeboten. Auf der Originalseite des Herstellers des Players kann dieser aber völlig kostenlos heruntergeladen werden.

Die Onlineabzocker verschickten dann Zahlungsaufforderungen, Mahnschreiben und sogar Schreiben mit der Drohung, gerichtliche Schritte einzuleiten. Letztere wurden von einer Anwaltskanzlei verschickt, die sich nun auch strafrechtlich verantworten muss. Die Abzocker arbeiteten systematisch zusammen, so die Anklageschrift.

Internetnutzern sei empfohlen, dass das Herunterladen von Software nur von den Originalseiten erfolgen sollte. Antivirus-Programme, Medienplayer und andere Daten können oftmals ohne jegliche vertragliche Bindung und Kosten aus dem Netz geladen werden, wenn die originale Adresse bekannt ist. Wenn trotzdem ausversehen ein solcher Link geklickt und das Einverständnis gegeben wurde, sollten Informationen von Verbraucherschutzzentralen eingeholt werden, die das weitere Vorgehen erleichtern. Wenn es sicher ist, dass es sich um eine betrügerische Seite handelt, bezahlen Sie auf keinen Fall die Rechnung, sondern setzen Sie sich mit entsprechenden, offiziellen Stellen in Verbindung. Dort bekommen sie fachlichen Rat und Hilfestellung.

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