Pflegeversicherung – was gilt es zu beachten?

Veröffentlicht von: netzwerker am 18. Januar 2012

Mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen steigt leider auch die Häufigkeit altersbedingter Krankheiten und Gebrechen, die eine umfassende Unterstützung und Pflege, entweder in einer Pflegeeinrichtung, durch professionelles Pflegepersonal, oder durch Angehörige erfordern.

Zur Deckung der Kosten gibt es einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen ist zurzeit noch vor allem von der zugeordneten Pflegestufe des Bedürftigen abhängig. Diese wird aufgrund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) festgelegt. Daneben ist für die Einstufung außerdem das Pflegetagebuch, welches durch den Pflegenden zu führen ist, ausschlaggebend. Wer die Führung eines solchen Tagebuchs versäumt hat wird sich stattdessen einer sehr genauen Befragung des prüfenden Arztes stellen müssen.

Es gibt vier verschiedene Pflegestufen – 0, I, II und III. Bei der Pflegestufe 0 werden die Pflegebedürftigen berücksichtigt, welche an geistigen Einschränkungen wie etwa Demenz leiden, sonst aber nicht durch körperliche Leiden auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Diese Pflegestufe wird dabei gesondert festgestellt. Die Einordnung in die drei übrigen Pflegestufen richtet sich maßgeblich nach dem täglichen Grundpflegeaufwand. Hierbei wird zwischen Häufigkeit, Dauer der einzelnen Pflegeleistung, sowie der täglichen Gesamtdauer der Pflege unterschieden.

Eine private Pflegeversicherung empfiehlt sich als zusätzliche Vorsorge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Möglich sind hierbei drei verschiedene Versicherungsmodelle. Zum einen gibt es die private Pflegeversicherung als Pflegekostenversicherung, deren Leistungen sich nach Eintreten des Pflegefalls an den tatsächlichen Kosten der Pflege richten. Dementsprechend wird von der Versicherung ein monatlicher Betrag ausbezahlt. Die zweite Variante ist die Pflegetagegeldversicherung. Bei diesem Versicherungsmodell wird dem Versicherten ein bestimmter Betrag für jeden Tag ab Eintreten des Pflegefalls ausbezahlt. Die ausbezahlte Summe kann dabei unabhängig von der Art der Pflege verwendet werden. Die Pflegerente schließlich ist das dritte Versicherungsmodell der privaten Vorsorge. Bei der Pflegerente wird ein monatlicher Betrag ausbezahlt, der sich ausschließlich nach der Pflegestufe des Versicherten richtet, unabhängig von der Art der Pflege.

Mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherung & Pflegezusatzversicherung.

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