Die Steuererklärung für Senioren ist unter Umständen verpflichtend
Die jährliche Steuererklärung war immer eine verpflichtende Angelegenheit für alle, die über ein berufliches Einkommen verfügten. Doch auch wenn Sie als Senior nicht mehr aktiv im Berufsleben stehen, sind Sie unter gewissen Umständen verpflichtet, beim zuständigen Finanzamt die zu versteuernden Einkünfte anzugeben. Dies ist dann der Fall, wenn Sie den gewährten Grundfreibetrag von 8.400 Euro pro Jahr übersteigen bzw. als Ehepaar mehr als den doppelten Freibeitrag von 16.800 Euro zur Verfügung haben.
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